Erhöhung der Leistungen der Pflegekassen für die vollstationäre Pflege ab dem 01.01.2010

Erhöhung der Leistungen der Pflegekassen für die vollstationäre Pflege ab dem 01.01.2010

Mit dem 01.01.2010 ist bei vollstationärer Pflege der von den Pflegekassen gezahlte Beitrag in der Pflegestufe III sowie bei den so genannten Härtefällen erhöht worden.

Erhöhung ab dem 01.01.2010

  • Pflegestufe III von 1.470 € auf 1.510 €
  • Härtefälle von 1.750 € auf 1.825 €

Für die Pflegebedürftigen in der Stufe III bedeutet dies eine geringere Zuzahlung zu den Heimkosten.

Die Leistungen für die Pflegestufen I und II bleiben mit 1.023 € bzw. 1.279 € konstant.

Die Leistungen der Pflegekassen für die so genannten Härtefälle waren erst 2008 eingeführt worden. Mit diesem Zuschlag, der direkt den Pflegeheimen zugute kommt, wird seitdem der besondere Aufwand zur Pflege und Betreuung der Härtefälle berücksichtigt. Bis zum 31.12.2009 betrug der platztägliche Zuschlag 9,20 €. Ab dem 01.01.2010 erhöht sich der Betrag auf 10,36 € und ab dem 01.01.2012 auf 12,10 €.

Ein entsprechender Nachtrag zu bestehenden Vergütungsvereinbarungen ist mit den Pflegekassen problemlos zu vereinbaren. Bei neu abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen wird der Zusatzbetrag regelmäßig berücksichtigt.