Steuerberatung

Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir behalten für Sie den Überblick im Steuerdschungel und nehmen die Bezeichnung „Steuerberatung“ ganz wörtlich. Vorausschauende und gestaltende Beratung steht im Mittelpunkt unserer Arbeit für Sie. Unsere qualifizierten Spezialisten machen es möglich, dass wir Sie umfassend beraten können. Denn unser Ziel ist es, alles dafür zu tun, Ihre Steuerlast zu minimieren. Das bieten wir Ihnen dafür:

  • Erstellen aller betrieblichen und privaten Steuerklärungen
  • Fristgerechte elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und E-Bilanzen
  • Entlastung vom Schriftverkehr mit dem Finanzamt
  • Rechtsbehelfsverfahren und Vertretung in Finanzgerichtsprozessen
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Gestaltungsberatung, insbesondere auf unseren Spezialgebieten
    - Unternehmenssteuerrecht
    - Internationales Steuerrecht
    - Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht, Unternehmensnachfolge
    - Gemeinnützigkeit und Besteuerung von Vereinen und Stiftungen

 

Rechtsberatung – Wir sichern Sie ab


In unserer Funktion als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beraten wir Sie fachspezifisch und umfassend im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Insbesondere unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben:

  • Überprüfung von Vertragsentwürfen und Gesellschafterbeschlüssen unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten. Zum Beispiel:
    - Gesellschaftsverträge
    - Geschäftsführeranstellungsverträge
    - Pensionszusagen
    - Unternehmenskaufverträge
    - Verträge zum Rechtsformwechsel
    - Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
    - Immobilienverträge
  • Beratung bei rechtlichen Fragen zu Schenkungen und Erbfolgen
  • Berücksichtigung rechtlicher Aspekte bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungen

 

Internationales Steuerrecht – Andere Länder, andere Gesetze


Die zunehmende Internationalisierung von privaten und wirtschaftlichen Aktivitäten macht es erforderlich, rechtliche und steuerliche Folgen vorausschauend zu planen, um Risiken zu vermeiden und Steuerbelastungen zu minimieren. Wir unterstützen Sie

  • bei der Errichtung von Betriebsstätten oder Gesellschaften im Ausland
  • bei den umsatzsteuerlichen Betrachtungen von Lieferungen und Leistungen in das Ausland und aus dem Ausland
  • beim Wegzug ins Ausland oder Zuzug nach Deutschland

Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei internationalen Aktivitäten sowohl hinsichtlich des inländischen als auch des ausländischen Steuerrechts. Internationales Steuerrecht bedarf umfassender Fachkenntnisse, denn es gilt: Andere Länder, andere Gesetze.