Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG): Übergangsfrist für bestehende Verträge endet zum 30.04.2010

Das mit dem 30.10.2009 in Kraft getretene Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist ab dem 01.05.2010 auch für bestehende Heimverträge anzuwenden. Neu abzuschließende Verträge sind bereits seit dem 1.10.2009 nach den Vorgaben des WBVG abzuschließen. Musterheimverträge können Einrichtungsträger über ihre Verbände (beispielsweise den VDAB) beziehen.

29.03.2010