Wirtschaftsprüfung

Vertrauenswürdig, kompetent und zertfiziert nach § 57a WPO

Prüfung bedeutet für uns nicht nur, ein Urteil über den geprüften Sachverhalt abzugeben, sondern auch, konkrete Vorschläge für Verbesserungen in Organisation und Prozessabläufen zu unterbreiten. Das Vertrauen unserer Mandanten bestätigt unseren Erfolg in der Wirtschaftsprüfung.

Wir sind – nach erfolgreicher Qualitätskontrolle – gemäß § 57a WPO zertifiziert und daher berechtigt, gesetzlich vorgesehene Abschlussprüfungen vorzunehmen wie:

  • Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
  • Umwandlungsprüfungen
  • Prüfung von Zwischenabschlüssen

Selbstverständlich bieten wir darüber hinaus auch freiwillige Prüfungen oder eine prüferische Durchsicht Ihres Abschlusses an. Zu unserem Angebot gehören auch:

  • Sonderprüfungen nach § 53 HGrG
  • Prüfungen nach MaBV
  • Überschuldungs- und Zahlungsfähigkeitsprüfungen
  • Prüfung von Sanierungskonzepten
  • Überprüfung des internen Kontrollsystems
  • Due-Diligence-Prüfung zur Kaufpreisfindung und zur Risikominimierung