Der geplante Pflegemindestlohn und die Berücksichtigung von Personalkosten in Pflegesatzverhandlungen

Wie die Fach- und Tagespresse berichtet, hat die Kommission zur Festlegung eines Mindestlohns in der Pflege eine Einigung gefunden. Ab dem 1. Juli 2010 soll für Pflegehilfskräfte in den alten Bundesländern eine Lohnuntergrenze von 8,50 € gelten. In den neuen Bundesländern soll der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bei 7,50 € liegen.

Für eine Umsetzung der Empfehlung muss diese noch durch das Bundeskabinett bestätigt werden. Allerdings hat bereits die zuständige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen Zustimmung signalisiert. Von Seiten des Gesundheitsministers Philipp Rösler ist bislang keine eindeutige Festlegung erfolgt. Der Verweis auf einen „Sonderweg“ in der Pflege deutet nach mehrheitlicher Einschätzung der Presse auf eine Zustimmung hin.

Auf den ersten Blick vielleicht überraschend ist, dass auch auf Arbeitgeberseite nicht nur von den Vertretern kirchlicher und gemeinnütziger, sondern auch privater Einrichtungsträger überwiegend Zustimmung geäußert wird.

Eine Zustimmung des Bundeskabinetts vorausgesetzt, stellt sich die Frage nach den Auswirkungen der Pflegemindestlöhne auf die Ergebnisse von Pflegesatzverhandlungen. Die von einigen Trägern geäußerte Befürchtung, dass in zukünftigen Pflegesatzverhandlungen Mindestlöhne die Basis der Berechnung von Pflegesätzen werden könnten, erscheint uns vor dem Hintergrund unserer Verhandlungserfahrung wie auch der BSG-Rechtsprechung des vergangenen Jahres übertrieben.

Zu erwarten ist jedoch, dass einzelne Pflegeeinrichtungen mit besonders niedrigen Entgelten, die bislang Pflegehilfskräfte unterhalb der geplanten Lohnuntergrenze bezahlen, in wirtschaftliche Schieflagen geraten können. Hierbei ist zu beachten, dass bei nicht wenigen Einrichtungen notgedrungen eine Querfinanzierung stattfindet, da insbesondere Sachkosten wie auch Aufwendungen für Lebensmittel nicht kostendeckend refinanziert werden. Den Trägern dieser Einrichtungen kann nur geraten werden, frühzeitig zu reagieren und zu Pflegesatzverhandlungen aufzurufen.

Inwieweit die Pflegemindestlöhne angebracht sind, die befürchtete Gefahr eines „Lohndumpings“ in Folge der ab 2011 geltenden Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union zu verhindern, wird jeder Einrichtungsträger für sich beantworten.

29.03.2009