Minijob-Zentrale: Geänderte Bankverbindung

Unternehmer, die Minijobber beschäftigen, müssen Sozialversicherungsbeiträge sowie Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale abführen. Dafür stehen verschiedene Bankverbindungen zur Verfügung. Aktuell macht die Minijob-Zentrale darauf aufmerksam, dass ihr Konto bei der SEB AG, Essen (IBAN: DE03 3601 0111 1828 1412 00) nur noch bis zum 30. 4. 2016 für Überweisungen genutzt werden kann. Stattdessen sollte eine der folgenden Bankverbindungen verwendet werden:

  • Commerzbank AG, Cottbus, IBAN: DE86 1804 0000 0156 6066 00
  • Deutsche Bank AG, Cottbus, IBAN: DE60 1207 0000 0511 0382 00
  • Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE17 3005 0000 0000 6666 44

 

Rundschreiben Dezember 2016