Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus in seiner Sitzung am 28.11.2014 gebilligt. Damit kann es am 01.01.2015 in Kraft treten.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit, können sie künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Bisher war die Bezugszeit auf 14 Monate begrenzt.

Zudem gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel nur zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie das Elterngeld Plus vier Monate zusätzlich erhalten.

Rundschreiben März 2015