Niedersachsen: Verhandlung neuer Pflegesätze im Rahmen des „Vereinfachten Genehmigungsverfahrens“

Unter Vermittlung durch das niedersächsische Sozialministerium haben sich Ende Februar 2009 Pflegekassen und kommunale Spitzenverbände geeinigt, ein „Vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ zur Anhebung der Pflegesätze zu installieren.

Im Rahmen dieses Verfahrens ist es möglich, dass Pflegeheime, unabhängig von der Einordnung ihrer Entgelte im „Externen Vergleich“, eine Steigerung der Entgelte vereinbaren können, die sich an der Steigerung der Grundlohnsumme orientiert.

Eine Einrichtung, die seit 2004 keine Erhöhung der Pflegesätze mehr vorgenommen hat, soll demnach im Jahr 2009 mit den Kostenträgern eine Entgeltsteigerung von 3,95% vereinbaren können, vorausgesetzt sie erfüllt bestimmte Qualitätskriterien.

Vom „Vereinfachten Genehmigungsverfahren“ sollten insbesondere Einrichtungen profitieren, die bereits seit einigen Jahren keine Entgeltvereinbarungen mehr abgeschlossen haben und die die geforderten Qualitätskriterien erfüllen.

Unserer Erfahrung nach haben viele Träger in den Verhandlungen nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren erlebt, dass die Kostenträger aus verschiedenen Gründen die pauschale Erhöhung abzulehnen versuchten.

Insbesondere wurde bei Einrichtungen, die in der Zeit seit 2004 eine Entgelterhöhung erfolglos angestrebt hatten, in diesem Zusammenhang aber neue Vereinbarungen abgeschlossen hatten, eine Steigerung der Entgelte nur in dem Maße zugestimmt, wie die Grundlohnsumme seit diesem Zeitpunk gestiegen ist.

Das von der zuständigen Ministerin Ross-Luttmann angestrebte Ziel, dass insbesondere auch den im Landkreisvergleich relativ teuren, weil z.B. tariflohngebundenen Einrichtungen, eine reale Entgeltsteigerung ermöglicht werden solle, wurde somit aus unserer Sicht nicht erreicht.