Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Internetveröffentlichungen

Wie der BFH entschied (BFH vom 9.2.2011, Az. I R 19/10), darf das Finanzamt die Selbstdarstellung eines Vereins im Internet auswerten. Im Sachverhalt ging es dabei um die Prüfung, ob ein Verein tatsächlich satzungskonforme Ziele verfolgt. Erkennt das Finanzamt Differenzen zwischen der Satzung und der Darstellung des Vereins mit seinen Zielen im Internet, darf es die zuvor anerkannte Gemeinnützigkeit wieder aberkennen.

Hinweis für Vereinsvorstände: Internetseiten sind dem Finanzamt leichter zugänglich als andere Publikationen des jeweiligen Vereins. Um etwaigen Verdächtigungen von vornherein aus dem Weg zu gehen, sollte der Vorstand sehr präzise darauf achten, was veröffentlicht wird und die Veröffentlichungen einer strengen Prüfung unterziehen. Außerdem sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Tätigkeiten des Vereins von der Satzung gedeckt sind.