Umsatzsteuerfreiheit eines Behindertenfahrdienstes als Zweckbetrieb

Umsatzsteuerfreiheit eines Behindertenfahrdienstes als Zweckbetrieb

Die Beförderung von Behinderten, (bspw. zu Kindergärten, Schulen oder Behindertenwerkstätten) durch eine Mitgliedseinrichtung eines Verbands der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen eines Zweckbetriebs. Wie das FG Sachsen urteilte (FG Sachsen Urteil vom 16.11.2010 – 8 K 326/10) ist die Beförderungsleistung umsatzsteuerbefreit, wenn 5 Voraussetzungen vorliegen:

  • 2/3 der Leistungen des Fahrdienstes kommen hilfsbedürftigen Personen zugute.
  • Der Verein dient mit dem Fahrdienst ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken.
  • Der Verein ist Mitglied eines amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege.
  • Der Fahrdienst kommt den Behinderten unmittelbar zugute, auch wenn mit diesen keine Vertragsbeziehung besteht.
  • Die Entgelte, die der Verein für seinen Fahrdienst erhält, liegen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten.