Kapitalanleger, die z. B. bei mehreren Banken Wertpapierdepots unterhalten und ihre angefallenen Verluste verrechnen wollen, müssen den Stichtag 15. 12. 2014 beachten.

Denn eine Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei verschiedenen Kreditinstituten ist nur im Rahmen der persönlichen Steuererklärung möglich. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird dann insoweit erstattet, als eine Verrechnung der Gewinne mit Verlusten erfolgt. Dazu sind bei der Einkommensteuererklärung Verlustbescheinigungen vorzulegen, die bei den Geldinstituten bis zum 15. 12. eines jeden Jahres beantragt werden können; hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Wird die Frist versäumt, werden die Verluste automatisch auf das Folgejahr übertragen und können nur im „selben Verrechnungstopf“ mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Rundschreiben vom November 2014