Rechtsberatung – Wir sichern Sie ab
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In unserer Funktion als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beraten wir Sie fachspezifisch und umfassend im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Insbesondere unterstützen wir Sie bei folgenden Aufgaben:
- Überprüfung von Vertragsentwürfen und Gesellschafterbeschlüssen unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten. Zum Beispiel:
- Gesellschaftsverträge - Geschäftsführeranstellungsverträge - Pensionszusagen - Unternehmenskaufverträge - Verträge zum Rechtsformwechsel - Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge - Immobilienverträge
- Beratung bei rechtlichen Fragen zu Schenkungen und Erbfolgen
- Berücksichtigung rechtlicher Aspekte bei allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungen
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