Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
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Buchführungspflicht
Nach dem Handelsrecht muss jeder Kaufmann Bücher führen und einen Jahresabschluss nach Betriebsvermögensvergleich ermitteln. Für Einzelkaufleute entfällt die Buchführungspflicht, wenn der Umsatz unter 500.000,00 € und der Gewinn unter 50.000,00 € bleibt. Steuerrechtlich gelten dieselben Grenzen (Umsatz 500.000,00 €, Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter 50.000,00 €). Das deutsche Wirtschaftsjahr geht vom 01.01. bis zum 31.12. (=Kalenderjahr). Es besteht das Optionsrecht, ein abweichendes Wirtschaftsjahr festzulegen.
Offenlegung
Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger veröffentlichen. Die Veröffentlichungen müssen elektronisch eingereicht werden. Die Offenlegungen sind unter www.ebundesanzeiger.de einsehbar.
Wirtschaftsprüfung
Unter Wirtschaftsprüfung versteht man grundsätzlich die Überprüfung des Finanzgebarens von Unternehmen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. In diesem Bereich wird die Buchhaltung, Bilanzierung sowie das interne Kontrollsystem überprüft. In Deutschland sind für diese Wirtschaftsprüfung grundsätzlich nur zugelassene Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer berechtigt. Die Wirtschaftsprüfung soll die formale und sachliche Richtigkeit der Angaben eines Unternehmens sicherstellen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Gesellschaften, bei denen eine beschränkte Haftung besteht, sind verpflichtet, sich einer Wirtschaftsprüfung zu unterziehen.
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Wenn mind. 2 der folgenden Merkmale zutreffen,
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handelt es sich um eine
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kleine KapG
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mittlere KapG
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große KapG
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Umsatzerlöse in Mio. €
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≤9,68
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≤38,50
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>38,50
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Bilanzsumme in Mio. €
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≤4,84
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≤19,25
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>19,25
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Arbeitnehmer
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≤ 50
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≤ 250
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> 250
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